AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ObermainBBQ – Catering, Foodtrailer & BBQ
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
ObermainBBQ
Inhaber: Marcel Krapp
Hofstraße 6
96215 Lichtenfels
– nachfolgend „ObermainBBQ" oder „Anbieter" –
und seinen Kunden über Catering-, BBQ-, Grill-, Foodtrailer-, Liefer-, Abhol- sowie Veranstaltungsleistungen.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ObermainBBQ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
ObermainBBQ bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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Catering
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BBQ-Catering
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Foodtrailer
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Live Cooking
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Grillbuffets
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Smoker-Spezialitäten
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Burgerstationen
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Firmenveranstaltungen
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Hochzeiten
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Geburtstage
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Vereinsveranstaltungen
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öffentliche Veranstaltungen
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Abholservice
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Lieferung
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Vermietung von Equipment (soweit angeboten)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot.
3. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch
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schriftliche Angebotsannahme
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Bestätigung per E-Mail
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digitale Bestätigung
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ausdrückliche Auftragsbestätigung von ObermainBBQ.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise
Es gelten ausschließlich die im Angebot genannten Preise.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
Nachträgliche Leistungsänderungen werden gesondert berechnet.
5. Zahlung
ObermainBBQ ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
Der Restbetrag ist spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6. Teilnehmerzahl
Die verbindliche Personenzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Eine spätere Verringerung der Personenzahl kann nicht berücksichtigt werden.
Erhöhungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.
7. Leistungsänderungen
Änderungen von Menü, Ablauf oder Veranstaltungsort bedürfen der Zustimmung von ObermainBBQ.
Zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet.
8. Anfahrt
Im Angebot enthaltene Anfahrtskosten gelten ausschließlich für die vereinbarte Adresse.
Zusätzliche Fahrten werden gesondert berechnet.
9. Veranstaltungsort
Der Kunde stellt sicher, dass
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ausreichend Stellfläche vorhanden ist,
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eine geeignete Zufahrt besteht,
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Stromanschlüsse vorhanden sind, sofern vereinbart,
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Wasseranschlüsse vorhanden sind, sofern vereinbart,
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alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Entstehen Wartezeiten oder Mehraufwand, können diese zusätzlich berechnet werden.
10. Foodtrailer
Für Foodtrailer-Einsätze gilt zusätzlich:
Der Kunde sorgt für
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geeigneten Stellplatz,
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ausreichende Rangiermöglichkeit,
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tragfähigen Untergrund,
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freien Zugang.
Kann der Trailer aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht aufgebaut werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
11. Lebensmittel
Alle Speisen werden nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt.
Allergien und Unverträglichkeiten sind spätestens bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.
Eine vollständige Vermeidung von Kreuzkontaminationen kann trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden.
12. Buffets
Das Buffet gilt nach Aufbau als vertragsgemäß übergeben.
Die Verantwortung für die weitere Ausgabe der Speisen liegt beim Veranstalter, sofern keine Betreuung vereinbart wurde.
13. Speisereste
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit übernimmt ObermainBBQ nach Veranstaltungsende keine Haftung für mitgenommene Speisen.
14. Stornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Es gelten folgende Stornopauschalen:
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bis 60 Tage: 25 %
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59–30 Tage: 50 %
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29–14 Tage: 75 %
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weniger als 14 Tage: 100 %
Bereits entstandene Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ObermainBBQ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung.
16. Haftung
ObermainBBQ haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ObermainBBQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
17. Leihmaterial
Überlassenes Equipment bleibt Eigentum von ObermainBBQ.
Beschädigungen oder Verluste sind vom Kunden zu ersetzen.
18. Foto- und Videoaufnahmen
Während Veranstaltungen können Fotos der Speisen, des Foodtrailers oder der Aufbauten zu Werbezwecken erstellt werden.
Personen werden nur veröffentlicht, sofern hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung besteht.
19. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von ObermainBBQ.
20. Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Coburg, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
